
Hinweisgeberstelle des IfV
Stand: 8. Dezember 2022
Die Hinweisgeberstelle des Deutschen Instituts für Verbraucherschutz (IfV) dient der Entgegennahme und strukturierten Erstprüfung von Hinweisen und Beschwerden zu verbraucherrelevanten Sachverhalten.
Wenn Sie Anhaltspunkte für Vertragsverletzungen, irreführende Geschäftspraktiken oder vergleichbare Unregelmäßigkeiten feststellen, können Sie Ihr Anliegen hier nachvollziehbar dokumentieren und an das IfV übermitteln.
Meldefähige Sachverhalte
Erfasst werden insbesondere Hinweise zu möglichen Verstößen im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen, Vertragsabwicklungen oder der Kommunikation von Unternehmen gegenüber Verbrauchern.
Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Eine präzise Darstellung unterstützt eine belastbare Einordnung und beschleunigt die weitere Bearbeitung.
Prüfungsumfang der Hinweisgeberstelle
Die Hinweisgeberstelle nimmt eine fachliche Erstbewertung vor und ordnet den Vorgang in den Verbraucherschutzkontext ein. Soweit erforderlich, werden geeignete Folgeschritte empfohlen.
Die Bearbeitung durch das IfV ersetzt keine individuelle anwaltliche Rechtsvertretung und stellt keine verbindliche Einzelfallentscheidung durch ein Gericht oder eine Behörde dar.
Ihre Möglichkeiten beim IfV
1. Formgebundene Beschwerde einreichen
Über das digitale Beschwerdeformular können Sie den Sachverhalt vollständig, chronologisch und dokumentiert übermitteln.
Dies ist der richtige Weg, wenn Sie einen konkreten Vorfall zur Prüfung melden und mit belastbaren Unterlagen untermauern möchten.
2. Beratung als Erstorientierung anfragen
Wenn Sie vor einer rechtlich oder tatsächlich unklaren Situation stehen, können Sie eine Beratung anfragen, um Handlungsoptionen strukturiert zu besprechen.
Die Beratung dient der ersten Einordnung Ihres Anliegens und der Vorbereitung weiterer Schritte.
3. Aktuelle Fallthemen und Hinweise einsehen
Im Bereich Aktuelles veröffentlicht das IfV verbraucherrelevante Entwicklungen, typische Risikokonstellationen und dokumentierte Problemfelder.
Dadurch erhalten Sie eine belastbare Orientierung, ob Ihr Anliegen in vergleichbarer Form bereits bekannt ist.
Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung
Vollständige Sachverhaltsdarstellung
Beschreiben Sie den Sachverhalt in klarer zeitlicher Reihenfolge und benennen Sie das betroffene Unternehmen, Produkt oder die Dienstleistung möglichst genau.
Belegunterlagen
Relevante Nachweise wie Rechnungen, Verträge, E-Mails, Chatverläufe oder Screenshots helfen bei der sachgerechten Einordnung Ihres Falls.
Fristen und Kontaktmöglichkeiten
Sofern Fristen laufen, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Kontaktdaten für Rückfragen korrekt und aktuell sind.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur insoweit genutzt, wie dies zur Prüfung und Bearbeitung erforderlich ist.
Bitte übermitteln Sie nur die Informationen, die für die Prüfung Ihres Falls erforderlich sind.
Direkter Kontakt zum IfV: Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Einordnung Ihres Falls benötigen, erreichen Sie unser Team jederzeit über die Kontaktseite.

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Deutsches Institut für Verbraucherschutz
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